Ihr erster Besuch bei uns?

Wenn Sie das erste mal in unserer Praxis sind:

  • Drucken Sie sich den Anamnese und Aufklärungsbogen aus (zum download Anamnesebogen)
  • Füllen sie ihn zu Hause in Ruhe mit Sorgfallt aus und bringen sie den Bogen unterschrieben zu ihrem ersten Besuch in unserer Praxis mit.
  • Sollten sie zum Ausfüllen oder zum Ablauf der Behandlung vorab Fragen haben, sprechen sie mit uns, wir nehmen uns Zeit für Sie!
  • Bringen sie auch alte Krankenakten, MRT und Röntgen bilder auch auf CD, Laborwerte zu ihrem ersten Besuch mit, falls vorhanden
     

Wichtige allgemeine Informationen für die Behandlung in unserer Praxis

Abrechnung: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerkosten!

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten Ihnen einen Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen (z. B. einmal jährlich 3 bis 6 Behandlungen je nach Krankenkasse).

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe. In der Regel benötigen Sie eine Verordnung über osteopathische Behandlung (Empfehlung auf Privatrezept) von Ihrem Hausarzt.

Unabhängig davon, ob Ihnen ein Teilbetrag oder der ganze Rechnungsbetrag erstattet wurde, ist der Rechnungsbetrag unserer Praxis in voller Höhe zu zahlen.

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Patienten mit einer Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Auch hier gilt: Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die privaten Krankenversicherer erfolgt sehr unterschiedlich und unterliegt der Einzelfallprüfung!
Es kann auch hier sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. 

Unser gemeinsames Ziel ist es, möglichst kurze Wartezeiten zu gewährleisten.
Um genügend Zeit für Sie zu haben, behandeln wir deshalb nur nach telefonischerVereinbarung.
Da wir in einem halbstündigen Rhythmus die Behandlung planen, bitten wir Sie pünktlich zu erscheinen.
Sollten Sie verspätet zu Ihrem Termin erscheinen, können wir Ihnen keine volle Behandlungszeit mehr gewährleisten, dennoch müssen wir Ihnen die Behandlung in voller Höhe in Rechnung stellen.  

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige  Absage (24 Stunden vorher).

Wir behalten uns vor, bei einem Behandlungsausfall das Honorar für die vorgesehene Leistung Ihnen privat in Rechnung zu stellen.

Kompetenzzentrum für FOI